CDU-Fraktion: Kosten für stationäre Unterbringung von Jugendlichen senken

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Die Schweriner CDU-Fraktion möchte den Oberbürgermeister auffordern, der Stadtvertretung spätestens zur Sitzung am 18.06.2018 Vorschläge zu unterbreiten, wie die hohen Kosten für die stationäre Unterbringung von Jugendlichen gesenkt werden können. „Hintergrund sind die erheblich gestiegenen Kosten in dem Bereich“, so der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Gert Rudolf.

Die gesetzliche Grundlage für das Erbringen von stationären Hilfen ergeben sich aus dem SGB VIII und stellt damit eine pflichtige Leistung dar. Die sogenannte Fallsteuerung und die Vergabe der Plätze an die Träger obliegen jedoch der Fachverwaltung im Stadthaus.

„Seit Jahren versprechen die Schweriner Finanzdezernenten eine Verbesserung der Situation. Geschafft hat es bisher keiner. Im Vergleich zu anderen Kommunen sind die Gesamtkosten und auch die Fallkosten in Schwerin deutlich höher. Zum Teil liegen sie bei 400 Euro pro Jugendlichen am Tag. Es geht uns dabei nicht um die Kürzung oder Verweigerung von Leistungen für bedürftige Jugendliche. Vielmehr muss geprüft werden, ob die Vergaben optimiert werden können und ob die Leistungen angemessen sind. Die CDU-Fraktion sieht mit dem im vergangenen Jahr eingeführten Controlling im Jugendbereich, dass das Thema angegangen wird. Die Arbeit dort muss aber weiter unterstützt werden, damit wir rascher zu finanziell nachhaltigen und spürbaren Senkungen dieser Gesamtkosten kommen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Rudolf abschließend.

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